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   VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135   

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https://dejure.org/2023,24341
VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135 (https://dejure.org/2023,24341)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135 (https://dejure.org/2023,24341)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. August 2023 - 6 ZB 23.1135 (https://dejure.org/2023,24341)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135
    Legt ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt - wie im vorliegenden Fall - gegen ein Urteil, das ihm zugestellt werden soll, ein Rechtsmittel ein und benennt er dabei ein Datum der tatsächlichen Zustellung, so bestätigt er damit nicht nur den Eingang des Urteils in seiner Kanzlei an diesem Tag, sondern auch, dass er - oder ein empfangsbevollmächtigter Vertreter - bereit war, das Urteil an diesem Datum entgegen und zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27.3.2001 - 2 BvR 2211/97 - juris Rn. 19; OVG Saarl, B.v. 21.2.2020 - 2 E 340/19 - juris Rn. 12; B.v. 24.6.2019 - 2 A 140/19 - juris Rn. 7; NdsOVG, B.v. 28.5.2019 - 13 ME 136/19 - juris Rn. 3).

    An den - grundsätzlich zulässigen - Nachweis eines falschen Datums sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, B.v. 27. März 2001 - 2 BvR 2211/97 - juris).

  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

    Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135
    Die Zustellung eines elektronischen Dokuments an einen Rechtsanwalt ist gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 ZPO an dem Tag als bewirkt anzusehen, an dem dieser das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen und dies nach außen kundgetan hat (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 5 m.w.N.; BGH, B.v. 24.3.2021 - LwZB 1/20 - juris Rn. 9 m.w.N.; 19.4.2012 - IX ZB 303/11 - juris; BGH, U.v. 18.1.2006 - VIII ZR 114/05 - juris Rn. 8).

    Der Gegenbeweis ist vollständig erst dann erbracht, wenn die Beweiswirkungen des § 175 ZPO entkräftet sind und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angabe auf dem Empfangsbekenntnis richtig sein könnte (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.2022 - 9 B 2.22- juris Rn. 7 m.w.N.; OVG NW, B.v. 10.11.2020 - 2 B 1263/20 - juris Rn. 7; BGH, B.v. 24.3.2021 - LwZB 1/20 - juris Rn. 9; U.v. 18.1.2006 - VIII ZR 114/05 - juris Rn. 8 m.w.N.; Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022 § 173 Rn. 18 m.w.N).

  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135
    Die Zustellung eines elektronischen Dokuments an einen Rechtsanwalt ist gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 ZPO an dem Tag als bewirkt anzusehen, an dem dieser das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen und dies nach außen kundgetan hat (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 5 m.w.N.; BGH, B.v. 24.3.2021 - LwZB 1/20 - juris Rn. 9 m.w.N.; 19.4.2012 - IX ZB 303/11 - juris; BGH, U.v. 18.1.2006 - VIII ZR 114/05 - juris Rn. 8).

    Ausreichend für eine bewirkte Zustellung eines an die Partnerschaftsgesellschaft adressierten Dokuments ist vielmehr, dass (irgend-)ein der Sozietät angehörender Rechtsanwalt das Schriftstück erhalten und als zugestellt entgegengenommen hat (vgl. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 5 m.w.N).

  • BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22

    Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135
    Denn auch für den Fall der elektronischen Übermittlung eines Dokuments an einen Rechtsanwalt hat der Gesetzgeber daran festgehalten, den Nachweis der Zustellung an ein voluntatives Element zu knüpfen und hierfür nicht allein die automatisierte Eingangsbestätigung ausreichen zu lassen (BVerwG, B.v. 19.9.2022 - 9 B 2.22 - juris Rn. 10).

    Der Gegenbeweis ist vollständig erst dann erbracht, wenn die Beweiswirkungen des § 175 ZPO entkräftet sind und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angabe auf dem Empfangsbekenntnis richtig sein könnte (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.2022 - 9 B 2.22- juris Rn. 7 m.w.N.; OVG NW, B.v. 10.11.2020 - 2 B 1263/20 - juris Rn. 7; BGH, B.v. 24.3.2021 - LwZB 1/20 - juris Rn. 9; U.v. 18.1.2006 - VIII ZR 114/05 - juris Rn. 8 m.w.N.; Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022 § 173 Rn. 18 m.w.N).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 2 B 1263/20

    Fehlender Standsicherheitsnachweis begründet keine Nachbarrechtsverletzung!

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135
    Diese Angabe bringt - in gleicher Weise wie ein zurückgesandtes elektronisches Empfangsbekenntnis - grundsätzlich den vollen Beweis dafür, dass das Urteil an diesem Tag von einem der Kanzlei angehörenden Anwalt mit dem Willen entgegengenommen worden ist, es zu behalten und damit als zugestellt gelten zu lassen (vgl. OLG Frankfurt, B.v. 26.6.2022 - U 102/22 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 10.11.2020 - 2 B 1263/20 - juris Rn. 7).

    Der Gegenbeweis ist vollständig erst dann erbracht, wenn die Beweiswirkungen des § 175 ZPO entkräftet sind und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angabe auf dem Empfangsbekenntnis richtig sein könnte (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.2022 - 9 B 2.22- juris Rn. 7 m.w.N.; OVG NW, B.v. 10.11.2020 - 2 B 1263/20 - juris Rn. 7; BGH, B.v. 24.3.2021 - LwZB 1/20 - juris Rn. 9; U.v. 18.1.2006 - VIII ZR 114/05 - juris Rn. 8 m.w.N.; Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022 § 173 Rn. 18 m.w.N).

  • BGH, 24.03.2021 - LwZB 1/20

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde aufgrund Nichteinhaltung der zweimonatigen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135
    Die Zustellung eines elektronischen Dokuments an einen Rechtsanwalt ist gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 ZPO an dem Tag als bewirkt anzusehen, an dem dieser das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen und dies nach außen kundgetan hat (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 5 m.w.N.; BGH, B.v. 24.3.2021 - LwZB 1/20 - juris Rn. 9 m.w.N.; 19.4.2012 - IX ZB 303/11 - juris; BGH, U.v. 18.1.2006 - VIII ZR 114/05 - juris Rn. 8).

    Der Gegenbeweis ist vollständig erst dann erbracht, wenn die Beweiswirkungen des § 175 ZPO entkräftet sind und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angabe auf dem Empfangsbekenntnis richtig sein könnte (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.2022 - 9 B 2.22- juris Rn. 7 m.w.N.; OVG NW, B.v. 10.11.2020 - 2 B 1263/20 - juris Rn. 7; BGH, B.v. 24.3.2021 - LwZB 1/20 - juris Rn. 9; U.v. 18.1.2006 - VIII ZR 114/05 - juris Rn. 8 m.w.N.; Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022 § 173 Rn. 18 m.w.N).

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135
    Die Zustellung eines elektronischen Dokuments an einen Rechtsanwalt ist gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 ZPO an dem Tag als bewirkt anzusehen, an dem dieser das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen und dies nach außen kundgetan hat (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 5 m.w.N.; BGH, B.v. 24.3.2021 - LwZB 1/20 - juris Rn. 9 m.w.N.; 19.4.2012 - IX ZB 303/11 - juris; BGH, U.v. 18.1.2006 - VIII ZR 114/05 - juris Rn. 8).
  • BGH, 12.09.2017 - XI ZB 2/17

    Empfangsbekenntnis in der Berufungsschrift

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135
    In ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung vom 16. Juni 2023 haben die Prozessbevollmächtigten der Klägerin ausdrücklich als Tag der Zustellung des angefochtenen Urteils den 16. Mai 2023 angegeben und damit den erforderlichen Nachweis der Zustellung unter diesem Datum erbracht (vgl. OVG Saarl, B.v. 21.2.2020 - E 340/19 - juris Rn. 12; BGH, B.v. 12.9.2017 - XI ZB 2/17 - juris Rn. 12; U.v. 19.4.1994 - VI ZR 269/93 - juris Rn. 12).
  • BFH, 22.09.2015 - V B 20/15

    Urteilszustellung an Rechtsanwalt - Zustellungsadressat bei Sozietät -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135
    Dabei ist aber zu beachten, dass in einer Anwaltssozietät grundsätzlich jeder Anwalt berechtigt ist, Dokumente auch für die anderen Angehörigen der Partnerschaft als zugestellt entgegenzunehmen (vgl. BFH, B.v. 22.9.2015 - V B 20/15 - juris).
  • BGH, 14.12.1979 - V ZR 146/78

    Prozeßbevollmächtigter - Mandatskündigung - Versäumnisurteil - Fristversäumung -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135
    Wie bereits oben dargelegt ist grundsätzlich jeder Anwalt einer solchen Sozietät empfangsberechtigt (vgl. BGH, U.v. 14.12.1979 - V ZR 146/78 - juris Rn. 9), so dass es für die Bestimmung des Zustellungszeitpunktes nicht maßgeblich sein kann, wann der kanzleiintern als zuständiger Sachbearbeiter bestimmte Sozius tatsächlich Kenntnis vom zuzustellenden Dokument erhält.
  • BGH, 13.11.2002 - XII ZB 104/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens eines

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 269/93

    Wirksamkeit der Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2019 - 13 ME 136/19

    Beschwerde; Beschwerdebegründungsfrist; Empfangsbekenntnis; Heilung;

  • OVG Saarland, 24.06.2019 - 2 A 140/19

    Elektronischer Rechtsverkehr: Zustellung und Wiedereinsetzungsantrag

  • OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 E 340/19

    Zwangseinweisung: Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit; Beweiswirkung eines

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